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Serviceleistung


Als online Dienst


Die Frist ist abgelaufen!!!



Nun gelten sehr strenge Regeln zur Archivierung nach GoBD
Rechnungen, Verträge, Angebote, Korrespondenzen.

Die Zahl an Dokumenten, die täglich im Unternehmen entstehen und archiviert werden müssen, ist groß. Für die Archivierung gelten seit dem 1. Januar 2017 die „Grundsätze zur Ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) uneingeschränkt. Es gibt keine Hintertüren mehr.

Gravierende Folgen für Unternehmen
Viele Firmen haben noch nicht erkannt, wie umfangreich die GoBD in die organisatorischen Prozesse eingreifen.
Seit dem 1. Januar 2017 gelten die Verordnungen der GoBD uneingeschränkt. Wer nicht handelt, wird gravierende
Folgen auf sich nehmen müssen.

Wer muss archivieren?
Jeder Unternehmer oder Freiberufler, ob kleiner oder großer Betrieb, Mittelstand oder Konzern muss archivieren.
Archivierung von Dokumenten ist eine klare, gesetzliche Vorgabe! Der handels- und steuerrechtlichen
Aufbewahrungspflicht unterliegt jeder, der zur Buchführung verpflichtet ist, insbesondere Kaufleute im Sinne
des Handelsgesetzbuches.

Wann wird der Verstoß meist entdeckt?
Meistens müssen Unternehmen aufgrund einer Betriebsprüfung oder Kontrollmitteilung bei sich oder bei einem
Unternehmen, mit dem Geschäfte gemacht werden, auf Dokumente zu abgeschlossenen Geschäften zurückgreifen.
Kontrollmitteilungen oder Betriebsprüfung sind deshalb ein besonderer Auslöser zur Prüfung der
Archivierung. Oftmals melden auch unzufriedene Mitarbeiter Firmen beim Finanzamt. Wichtig: Das kann
auch Jahre später passieren! Bei produzierenden Unternehmen kann auch die Gewährleistungspflicht im
Rahmen einer Produkthaftung einen Rückgriff auf alte Geschäftsunterlagen erforderlich machen.
Nur bei vorhandenen Unterlagen können Unternehmen beweisen, dass sie beispielsweise Steuern
ordnungsgemäß bezahlt oder Produkte wie vereinbart produziert haben.

Wie muss archiviert werden?
Um den Ansprüchen des Gesetzgebers zu genügen, ist nein Archivsystem, das eine technische Unveränderbarkeit
liefert, nötig. Die Ablage der Daten in einem Dateisystem erfüllt diese Anforderungen nicht.

ES

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ZU ARCHIVIEREN

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